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Haus und Scheidung Teil 3

Was kommt bei einer Scheidung auf Sie zu?


Was kommt bei einer Scheidung auf Sie als Hausbesitzer zu?

Die wichtigste Frage, die es zu klären gilt, ist die, ob Ihr Haus verkauft werden muss oder ob möglicherweise einer der Partner weiter darin wohnen bleiben kann. Auch wenn diese Frage mit vielfältigen emotionalen Belastungen verbunden ist, muss die wirtschaftliche Analyse an erster Stelle stehen, um Schuldenfallen schon im Vorfeld zu vermeiden. Unsere finanzmathematische und leicht verständliche Modellberechnung hilft Ihnen dabei, Ihre persönliche Lage realistisch einzuschätzen und so die richtige Entscheidung zu treffen. Fragen wie „Wann muss die Immobilie am besten übergeben werden: im Trennungsjahr oder nach dem Trennungsjahr? Wie viel muss ich auszahlen? Gibt es sinnvolle Übergangslösungen, um einen Notverkauf zu vermeiden?“ werden so konstruktiv geklärt. Durch die genaue Analyse Ihrer Finanzsituation wird nicht nur der Wert Ihres Hauses (ggf. mit Hilfe eines externen Gutachters) bestimmt, sondern Ihre gesamte Einkommens- und Ausgabensituation von uns berechnet, damit Sie wissen, ob die Immobilie verkauft werden muss oder nicht.


Bankhaftung bei Immobilienübernahme absichern

Auch wenn die Immobilie gehalten werden kann, muss beachtet werden, dass ein Ehepartner weiterhin gegenüber der Bank haftet. Sollte er von Zahlungsleistungen, z.B. zeitlich begrenzten Unterhaltsleistungen, abhängig sein, muss dies berücksichtigt werden. Auch wenn die Bank im Notfall in der Regel auf den finanzstärkeren Partner zurückgreift, kann dieser einmal ausfallen. Um alle Eventualitäten abzusichern, sind kreative Denkmodelle nötig, die von uns individuell für Sie entwickelt werden. Mit Hilfe unserer finanzmathematischen Analyse und spezieller Software berechnen wir alle für Sie zukünftig relevanten Faktoren. Wir kennen konstruktive Lösungsmöglichkeiten, die Ihnen dabei helfen, die spannungsgeladene Beziehung zu Ihrem Ex-Partner zu entschärfen und gute Lösungen für komplizierte wirtschaftliche Fragestellungen zu finden. Auf Wunsch übernehmen wir hier auch eine Vermittlungsfunktion. Eine außergerichtliche Trennungsvereinbarung mit Ihrem Partner, die wir für Sie erstellen, regelt für Sie die Immobilienfrage von Anfang an verbindlich.
Wichtig ist, dass Sie gleich zu Beginn des Trennungsjahrs tätig werden, denn wirtschaftliche Angelegenheiten brauchen Zeit. Nur so ist es möglich, gute Scheidungsfolgevereinbarungen zu entwickeln, die Ihren Wünschen entsprechend rechtzeitig zum Scheidungstermin vorliegen und eine schnelle und kostengünstige Scheidung ermöglichen.

Haus und Scheidung Teil 1

Haus un Scheidung Teil 2

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